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40 cbm Abrollcontainer für Baumischabfall

Welchen Containertyp benötigen Sie:

Behältermaße (L x B x H)

7,00 x 2,60 x 2,40 m
  • Container liefern, abholen und entsorgen; pro Container
  • Container steht 14 Werktage mietfrei
  • ab 15. Werktag zusätzlich 4 € Miete pro Tag
Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: TRE20104000ARC00
Was darf rein?
  • Gipsabfälle und Gipskartonplatten
  • Metall, Kabel und Kunststoffrohre
  • Tapetenreste
  • Holzreste, Lehmputz mit Strohmatten
  • Kunststoffe und Verpackungen
  • Glasabfälle
Was darf nicht rein?
  • Sonderabfälle
  • asbesthaltige Baustoffe
  • Farb- und Lackeimer (außer ausgehärtet)
  • Altreifen und Batterien
  • flüssige Abfälle
  • Dachpappe und Dickbeschichtung
  • Wärmedämmung aus Styropor
  • Isolier- und Dämmstoffe (Mineralwolle)

Hinweise zur Anlieferung und zum Stellplatz des Containers

Bitte achten Sie darauf, dass unsere Containerfahrzeuge problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren können. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Rangierbreite von 3,50 m und eine Rangierhöhe von mindestens 4 m.

Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Vor dem Container sollten 16 m freie Fläche sein zum problemlosen Absetzen des Containers. Bitte beachten Sie, dass unsere Containerfahrzeuge einen Wendekreis von ca. 16 m haben. Auch muss der Zufahrtsweg befahrbar sein für LKW. 

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Falls der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll, müssen Sie hierfür eine Stellgenehmigung Ihrer Gemeinde haben. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da diese bei Aufstellung unbedingt vorliegen muss. Unsere Fahrer dürfen den Container bei fehlender Stellgenehmigung nicht abstellen und wir müssten Ihnen die Anfahrt in Rechnung stellen.

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Hinweise zum richtigen Befüllen des Containers

Der Container darf nur nur bis zur Ladekante befüllt werden. Überladene Container dürfen wir nicht transportieren und wir müssten Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen.

Achten Sie unbedingt darauf, den Container nur mit den erlaubten Materialien zu befüllen. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein". So vermeiden Sie ggf. erhebliche Mehrkosten durch Fehlfüllungen!

Neue Rechtsverordnung

Im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle müssen gemäß der neuen Gewerbeabfallverordnung nun Kunststoffe, Glas, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fließen und Keramik getrennt entsorgt bzw. erfasst werden. Zudem müssen Sie als gewerblicher oder privater Erzeuger die getrennte Entsorgung dokumentieren, denn Sie sind verpflichtet, die entsprechende Dokumentation auf Verlangen der zuständigen Behörden vorzulegen. Mehr Infos finden Sie in unserem Online-Abfallassistent.

Zum Online-Abfallassistent

Weitere Hinweise

Bitte sorgen Sie dafür, dass Container für unsere Fahrzeuge frei zugänglich sind. Dadurch vermeiden Sie Wartezeiten, die wir Ihnen ansonsten in Rechnung stellen müssten.

Wenn der Container auf der Baustelle umgesetzt werden soll, müssen wir Ihnen die gesonderte Anfahrt in Rechnung stellen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 0800 655 44 33 (kostenlose Shop-Beratung) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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